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Meine Ziele

Gleichstellungsfragen

Für die Rechte der Frauen

Die Gleichstellung der Frau ist auch ein Auftrag der Baselbieter Verfassung. Vollständig verwirklicht ist sie weder in der Schweiz noch in Baselland. Der Kanton muss in Sachen Gleichstellung führend werden. Auch Frauen müssen Familie und Beruf vereinbaren können.

  • Die Verwirklichung der Gleichstellung ist eine Führungsaufgabe des Regierungsrates. Jede Vorlage der Regierung muss dies evaluieren. Es braucht ein Umsetzungprogramm. Leere Lippenbekenntnis in den Legislaturzielen reichen nicht aus.
  • Das Gender-Mainstreaming muss zu einem Führungsinstrument der Regierung werden.
  • Der Kanton muss als fortschrittlicher Arbeitgeber Vorbild sein und den Mitarbeitenden (Männern und Frauen) die Vereinbarkeit von Familie und Beruf tatsächlich ermöglichen. Zugleich sind die kantonalen Arbeitsbedingungen in Bezug auf die Gleichstellung zu überprüfen.
  • Die kantonale Wirtschaftsförderung wie auch die Subventions- und Auftragsvergabe müssen dem Gleichstellungsauftrag gerecht werden.


Termine

21./22. Mai 2012
WAK
Ort: Bern

29. Mai - 16. Jun 2012
Sommersession
Ort: Bern

17. Jun 2012
Abstimmungssonntag

18./19. Juni 2012
WAK
Ort: Bern

28./29. Jun 2012
Rechtskommission
Ort: Bern

23. Aug 2012
Delegiertenversammlung der SP Baselland
Ort: ---

23. Sep 2012
Abstimmungssonntag

24. Okt 2012
Delegiertenversammlung der SP Baselland
Ort: ---

25. Nov 2012
Abstimmungssonntag