Nationalrat
Fortschritt für die Konsumentinnen und Konsumenten
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- Erstellt am Freitag, 22. April 2011 09:24
Der Bundesrat unterstützt die Verlängerung der Garantiefrist im Kaufrecht von heute 1 Jahr auf 2 Jahre. Er unterstützt damit eine Vorschlag der Rechtskommission des Nationalrats. Dieser geht auf eine Parlamentarische Initiative von Susanne Leutenegger Oberholzer zurück. Die zwei Jahre entsprechen den Garantiefristen in der EU. Damit kann der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten gestärkt werden.
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Den Konsumentenschutz massvoll stärken
Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats
Medienmitteilungen, Der Bundesrat, 20.04.2011
Bern. Der Bundesrat begrüsst die vorgeschlagene Verlängerung der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche im Kaufrecht. Dies hält er in seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme zum Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats über eine entsprechende Änderung des Obligationenrechts fest.
Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass die geltende einjährige Verjährungsfrist im Fall von Gewährleistungsansprüchen im Kaufrecht zu kurz ist. Wenn die Mängel der Sache erst nach Ablauf eines Jahres auftreten, hat der Käufer keine Möglichkeit mehr, um die vertraglich vereinbarte Leistung zu erhalten. Die vorgeschlagene Verlängerung der Verjährungsfrist auf zwei Jahre stellt nach Ansicht des Bundesrates einen vernünftigen Beitrag dar, um dieses Ungleichgewicht auszugleichen.
Der Bundesrat begrüsst auch die vorgeschlagene Angleichung der Verjährungsfristen, wenn eine bewegliche Sache in ein unbewegliches Bauwerk eingebracht wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht. Heute übernimmt der Unternehmer die Gewährleistung gegenüber dem Besteller für fünf Jahre, kann aber bloss während eines Jahres Rückgriff auf seinen Lieferanten nehmen. Dieses Problem kann mit der Angleichung der Verjährungsfristen auf fünf Jahre weitgehend entschärft werden.
Hier der entsprechende Vortsoss: Mehr Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten. Änderung von Artikel 210 OR


