Nationalrat
Ehemalige Mitglieder des Bundesrates: Wartefrist für die Übernahme bezahlter Mandate
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- Erstellt am Sonntag, 03. April 2011 07:48
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates will, dass ehemalige Mitglieder des Bundesrates nach ihrem Rücktritt eine gewisse Frist einhalten, bevor sie bezahlte Mandate übernehmen.
In jüngster Zeit hat die Übernahme von Mandaten durch ehemalige Mitglieder des Bundesrates immer wieder für Aufsehen gesorgt. Neustes Beispiel ist die von alt Bundesrat Moritz Leuenberger bekundete Absicht, im Verwaltungsrat des Baukonzerns Implenia tätig zu sein. Dies war denn auch der Auslöser für die beiden parlamentarischen Initiativen, welche die SPK vorzuprüfen hatte ( 10.511 Pa.Iv. Binder. Karenzfrist bei Mandaten und Funktionen für ehemalige Bundesräte sowie 10.517 Pa.Iv. Leutenegger Oberholzer. Einschränkung von Mandaten von ehemaligen Bundesräten und Bundesrätinnen. ) Der Initiative von Nationalrat Max Binder (V, ZH) wurde mit 15 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung Folge gegeben, derjenigen von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (S, BL) mit 18 zu 8 Stimmen. Die SPK erachtet es als sinnvoll, generelle Regeln für die wirtschaftliche Tätigkeit von ehemaligen Bundesratsmitgliedern zu schaffen. Dabei wird sorgfältig zu klären sein, welche Mandate betroffen sind und wie lange die Wartefrist sein soll. Insbesondere wenn das Mandat in engem Zusammenhang mit der früheren Bundesratstätigkeit steht, stellt sich die Frage, ob das entsprechende Unternehmen nicht begünstigt wird. Es besteht auch die Gefahr, dass die Mitglieder des Bundesrates in der Unabhängigkeit der Ausübung ihres Amtes beeinträchtigt werden, indem sie von bestimmten Unternehmen bereits während der Amtszeit umworben werden. Die Kommissionsminderheit hingegen ist der Ansicht, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Anstand lasse sich nicht per Gesetz verordnen. Es werde kaum möglich sein, alle problematischen Fälle mit einer generellen Regelung zu erfassen.


