| Rechte für die Konsumentinnen. Verlängerung der Garantiefrist auf mindestens zwei Jahre |
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| Dienstag, den 01. Juni 2010 um 17:03 Uhr |
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Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates Im Rahmen der von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer eingereichten parlamentarischen Initiative „Mehr Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten. Änderung von Artikel 210 OR“ (06.490) hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates zwei Vorentwürfe (Varianten) zur Änderung des Obligationenrechts (OR) ausgearbeitet. Sie schickt beide Varianten bis zum 20. September 2010 in die Vernehmlassung und wird nach Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse darüber beschliessen, in welche Richtung sie gehen will. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Justiz (Bundesrain 20, 3003 Bern) in drei Exemplaren zuzustellen. Die Vorentwürfe und der erläuternde Bericht können auf der Webseite der Kommission und jener der allgemeinen Bundesverwaltung zu den laufenden Vernehmlassungen abgerufen werden.
Medienmitteilung |



Im Rahmen der von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer eingereichten parlamentarischen Initiative „Mehr Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten. Änderung von Artikel 210 OR“ (06.490) hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates zwei Vorentwürfe (Varianten) zur Änderung des Obligationenrechts (OR) ausgearbeitet. Sie schickt beide Varianten bis zum 20. September 2010 in die Vernehmlassung und wird nach Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse darüber beschliessen, in welche Richtung sie gehen will. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Justiz (Bundesrain 20, 3003 Bern) in drei Exemplaren zuzustellen. Die Vorentwürfe und der erläuternde Bericht können auf der Webseite der Kommission und jener der allgemeinen Bundesverwaltung zu den laufenden Vernehmlassungen abgerufen werden.
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