| Flucht in die Illegalität zum Schutz von wem? |
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| Mittwoch, den 13. Januar 2010 um 20:03 Uhr |
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Das Bundesverwaltungsgericht stellt rechtswidriges Verhalten der Finma fest Die Finma hat mit der Auslieferung von knapp 300 Dossiers von US‐amerikanischen UBS‐Kundinnen und Kunden am 18. Februar 2009 rechtswidrig gehandelt. Damit bestätigt die Abteilung II des Bundesverwaltungsgerichts in einem bemerkenswert klaren Urteil, was die SP bereits im Februar 2009 festgestellt hatte. Die Windungen des Bundesrates um das Bankgeheimnis für internationale Steuerhinterzieher und die Massnahmen zum Schutz der UBS‐Chefs vor der amerikanischen Justiz werden immer mehr zum Fallstrick und führen zu einem immensen Schaden für den Standort Schweiz und den Rechtsstaat. Welche Konsequenzen sind daraus zu ziehen? Lesen Sie den ganzen Artikel |



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