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Gleiche Rechte auch beim Namen
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- Erstellt am Montag, 30. Januar 2012 19:13
Am 19. Januar 2012 ist die Referendumsfrist zum neuen Namensrecht ungenutzt abgelaufen. Damit kann das neue Recht in Kraft gesetzt werden. Da es noch Regelungen auf Verordnungsstufe braucht, ist mit einer Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2013 zu rechnen. Endlich können auch die Frauen bei der Heirat ihren angestammten Namen beibehalten. Für die Kinder können die Eltern zwischen dem Namen der Mutter oder des Vaters wählen, sofern sie nicht einen Familiennamen tragen.


