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UBS-Generalversammlung vom 14. April 2010 Drucken E-Mail
Sonntag, den 11. April 2010 um 00:00 Uhr

Offener Brief der SP Schweiz zuhanden der UBS-GV


Sehr geehrter Herr Villiger

Wir danken Ihnen für die Zustellung der Einladung und der Unterlagen für die ordentliche Generalversammlung der UBS AG am 14. April 2010 in Basel. Angesichts des unfreiwilligen Milliarden-Engagements des Bundes im Herbst 2008 hatten wir uns damals zum Kauf einer UBS-Aktie entschieden, weil wir – wenn schon nicht im Parlament – so zumindest an der Aktionärsversammlung zu Fragen der Verantwortlichkeit der ehemaligen Bankführung, der unverhältnismässigen Entschädigungen von Kadern usw. mitreden und mitentscheiden wollten.

Im Hinblick auf die kommende Generalversammlung ist es für uns unverständlich und nicht nachvollziehbar, dass Sie den Aktionärinnen und Aktionären vorschlagen, den Mitgliedern von Konzernleitung und Verwaltungsrat für die Geschäftsjahre 2007, 2008 und 2009 die Entlastung zu erteilen. Es zeugt von keinerlei politischer Sensibilität, jedoch von fehlendem Verantwortlichkeitsgefühl, wenn die UBS einen solchen Schritt ins Auge fasst, während die Einberufung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) in der kommenden Juni-Session der Eidg. Räte ansteht und ebenfalls in National- und Ständerat dringlich über das Amtshilfeabkommen Schweiz-USA befunden werden muss. Während sich die Politik also um Schadensbegrenzung als Folge einer verfehlten UBS-Geschäftspolitik bemüht – oder vielmehr im Interesse der gesamten Volkswirtschaft bemühen muss – möchten Sie diese Akte möglichst schnell und endgültig schliessen.

Dazu passt auch, dass im letzten Geschäftsjahr trotz einem Konzernverlust von 2‘736 Millionen Franken einzelne Geschäftsleitungsmitglieder bereits wieder jährliche Vergütungen von 13,2 Millionen Franken zugesprochen erhielten. All das beweist, dass die UBS auch unter Ihrer Führung die Lehren aus dem Debakel nicht gezogen hat. Damit ist die von verschiedener Seite gehegte Hoffnung, Sie könnten das UBS-Management zur Räson bringen, kläglich enttäuscht worden. Entsprechend ist es für uns aber klar, dass wir als Aktionär weder der Entlastung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung noch dem aktuellen Vergütungsbericht zustimmen können. Wir empfehlen dieses Stimmverhalten auch den vielen Personen, die unseren Rat in dieser Frage suchen bzw. uns mit einer Vollmacht ermächtigt haben, ihre Stimmen zu vertreten.

Wir fordern Sie auf, von einer Erteilung der Decharge abzusehen bzw. dieses Geschäft zurückzuziehen. Falls Sie auf diese Forderung, die ja in den letzten Wochen auch von einer Vielzahl von Investoren erhoben worden ist, nicht eingehen, so sehen wir keinen Grund, Sie als Verwaltungsratspräsident zu bestätigen.

Für ein allfälliges Gespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen.



Mit freundlichen Grüssen.


Sozialdemokratische Partei der Schweiz


Lesen Sie mehr: Empfehlung_zur_UBS_Generalversammlung.pdf
 
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